Die Bedeutung des Maklers wurde schon 1985 klar dargestellt: Im sogenannten Sachwalterurteil sah der Bundesgerichtshof den Finanzmakler als „treuhandähnlichen Sachwalter“ des Vermögens des Mandanten und räumte ihm damit nicht nur ein weites Feld von Rechten und Pflichten ein, sondern stellte ihn damit auf die gleiche Stufe wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.
Diese Entscheidung verlangt vom Makler fortan ein hohes Maß an Verantwortung und gibt dem Mandanten Sicherheit. In Abgrenzung zum Vertreter fällt im Streitfall die Beweislast dem Makler zu und entlastet damit den Verbraucher.
Unsere Produktauswahl wird transparent und nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert. Damit ist ein wichtiger Grundstein für die Vertrauensbildung gelegt. Ein Mandant ist bei seinem Makler gut aufgehoben, denn dieser ist sein persönlicher Interessenvertreter gegenüber den verschiedenen Gesellschaften.
Die Kombination aus persönlicher Interessenvertretung, transparenter Produktauswahl und des für den Mandanten einfachen Haftungsverhältnisses machen den Makler zum idealen Partner.



